Carsten Petsch – Ihre Fachkraft für die Sicherheit im Eigenheim, in öffentlichen Einrichtungen sowie in privaten und gewerblichen Einrichtungen.
Sprechen Sie mich an und ich berate Sie gerne weiter.

Beschilderung:

In Unternehmen und in öffentlichen Einrichtungen sind Beschriftungen für Brandschutz gesetzlich vorgeschrieben. Kennzeichnen Sie normgerecht nach ASR A1. 3, DIN EN ISO 7010 und weisen Sie auf Brandschutzeinrichtungen im Betrieb hin.

Diese sind eine amtlich anerkannte Sammlung für technische Regeln und Richtlinien unter dem Rechtsrahmen des Arbeitsschutzgesetzes. Die ASR A1.3 mit dem Titel „Sicherheits- und Gesundheitskennzeichnung“ regelt die genauen Kennzeichnungspflichten für Arbeitsstätten.