Carsten Petsch – Ihre Fachkraft für die Sicherheit im Eigenheim, in öffentlichen Einrichtungen sowie in privaten und gewerblichen Einrichtungen.
Sprechen Sie mich an und ich berate Sie gerne weiter.

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Carsten Petsch

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Nutzungsrechte: Brandschutzservice Petsch
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Öffnungszeiten

Montags 07:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Dienstags 07:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Mittwochs 07:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Donnerstags 07:00 Uhr bis 17:00 Uhr
Freitags 07:00 Uhr bis 14:00 Uhr
Samstags 07:00 Uhr bis 13:00 Uhr

Rauchmelder

Das Land Brandenburg führte ab dem 01.07.2016 eine Rauchmelderpflicht für neugebaute Gebäude ein. Für Bestandsbauten gilt diese Pflicht seit 01.01.2021 Wohnungen und Wohngebäude in Brandenburg müssen mit Rauchmeldern in allen Aufenthaltsräumen (außer Küchen), Schlafzimmern, sowie in Fluren, die als Fluchtwege dienen, ausgestattet sein. Für die Installation und Wartung ist der Eigentümer zuständig.

 

CO-Melder

Rauchwarn- und Gasmelder (CO Melder) können schwere Schäden an Gebäuden verhindern, aber genauso können sie Leben retten. Hier biete ich die Hekatron Melder an. Die Lieferung und Instandhaltung/Prüfung gehören mit zu meinem Service.  

 

CO-Melder

Mit dem funkvernetzten Rauchmelder der Firma Hekatron können Sie jederzeit und überall Feueralarm empfangen.

In größeren oder mehrstöckigen Objekten wird eine flächendeckende Alarmierung durch den Rauchmelder mit dem dazugehörigen Funkmodul gewährleistet. Ein Alarmsignal per Funk, an alle mitvernetzten Funk-Teilnehmer, wird bei ausgelöstem Rauchmelder oder dem Betätigen eines Funkhandtaster, weitergeleitet. Die dazugehörige App, kann jederzeit auf Ihr Handy geladen werden.

Kohlenmonoxid-Melder

Kohlenmonoxid-Melder (CO-Melder):

Der im Volksmund bekannte „schleichende Tod“, bezeichnet den Tod durch eine Kohlenmonoxidvergiftung, an deren Folgen jährlich Menschen versterben. Die Ursache hierfür ist meist eine fehlende Früherkennung des nicht wahrnehmbaren, farb-, geruch- und geschmacklosen Gases. Mit dem CO-Melder werden Sie zuverlässig und rechtzeitig vor Kohlenmonoxid gewarnt.

Der CO-Melder ist nach EN50291:2010 geprüft und muss nach 10 Jahren ausgetauscht werden. In dieser Zeit benötigen Sie keinen Batteriewechsel. (Herstellergarantie).

 

Eingesetzt wird der CO-Melder (lt. Hersteller) bei:

  • Gastherme: Belüftung unzureichend
  • Kaminofen: Abzug blockiert
  • Gasheizung: defekt
  • Heizanlagen: unzureichend gewartet
  • Schornsteine: verstopft oder verlegt
  • Geräte mit Verbrennungsmotoren bei unzureichender Belüftung
  • Gasbetriebene Heizpilze und Heizstrahler in geschlossenen Räumen
  • Gas- oder Kohlegrill auf teilweise geschlossenen Balkonen oder vor Fenstern

Feuerlöscher

Die Hauptmerkmale von guten Feuerlöschern sind Funktionssicherheit und die   Qualität, denn es sind Sicherheitsgeräte die Leben retten und Sachwerte schützen können.

Schulungen

Nur gut geschultes Personal kann bereits im Vorfeld hohe Kosten, unnötige Ausfallzeiten und potenzielle Schäden vermeiden.

Mitarbeiterschulungen zum Thema „Verhalten im Brandfall“ müssen laut Unfallverhütungsvorschrift VBG 1 (BGV A 1, §§ 4 und 22) sowie Arbeitsschutzgesetz § 12 in Betrieben jährlich durchgeführt werden.

Beschilderung

In Unternehmen und in öffentlichen Einrichtungen sind Beschriftungen für Brandschutz gesetzlich vorgeschrieben. Kennzeichnen Sie normgerecht nach ASR A1. 3, DIN EN ISO 7010 und weisen Sie auf Brandschutzeinrichtungen im Betrieb hin.

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Rechtliches:

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